Kindergeld: wie lange und wie hoch?
Entgegen der landläufigen Meinung ist Kindergeld keine Sozialleistung. Obwohl es in der Regel von den Familienkassen bezahlt wird, handelt es sich letztendlich um die steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll ein Kind von einem steuerpflichtigen Existenzminimum befreien und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder ab dem Geburtsmonat. Das Recht entsteht automatisch, bedarf jedoch einen schriftlichen Antrag.
Was ist Kindergeld?
In Deutschland ist eine grundlegende Kinderbetreuung erforderlich. Daher wird Kindergeld gezahlt.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn:
- Ihr Kind ist jünger als 18 Jahre (unter bestimmten Bedingungen können Sie auch Kindergeld für Kinder, die das Alter der Mehrheit erreicht haben, beantragen und erhalten)
- Sie kümmern sich regelmäßig um Ihr Kind und es lebt mit Ihrer Familie zusammen (dies gilt auch für Pflegekinder und Stiefkinder)
- Ihr Wohnort ist in Deutschland, einem anderen EU-Land sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz
Zahlung des Kindergeldes
Kindergeld wird nur an eine Person gezahlt, normalerweise an einen der Elternteile. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge in einem einzigen Betrag ausgezahlt. Wann Ihrem Konto Kindergeld gutgeschrieben wird, hängt von Ihrer Kindergeldnummer ab.
FAMILIENBONUS 300€
Nach der Coronapandemie startete die Bundesregierung ein Konjunkturpaket im Wert von 130 Milliarden Euro. Dies beinhaltet auch einen Familienbonus von 300€ für jedes Kind, das im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatte oder haben wird. Dies bedeutet, dass der Kinderbonus auch an Kinder gezahlt wird, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf das Kindergeld hatten.
Dieser Familienbonus wird in zwei Raten zusammen mit dem Familiengeld und dem Kindergeld ausgezahlt. Die erste Rate von 200€ musste im September und die zweite Rate von 100€ im Oktober gezahlt werden.
EIN HÖHERES EINKOMMEN IST KEIN GRUND ZUM AUSSCHLUSS
Die jährliche Steuererklärung zeigt, ob die Eltern mit dem höheren Einkommen davon profitieren. Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld - zusammen mit dem Familienbonus - oder das jährliche Kindergeld der Eltern gezahlt wird. Eltern mit einem Kind sollen weiterhin einen Familienbonus erhalten, wenn sie kein steuerpflichtiges Einkommen von 90.000 € pro Jahr erzielt haben.
Wie viel Kindergeld wird es 2020 geben?
Das letzte Mal wurde das Kindergeld im Juli 2019 erhöht, diesmal um jeweils 10 Euro. Der Kinderfreibetrag hat sich ebenfalls von 7.428 € auf 7.620 € erhöht. Die nächste Erhöhung des Kindergeldes erfolgt am 1. Januar 2021. Daher gelten für 2020 Beträge ab dem 1. Juli 2019.
Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab:
· ein Kind: 204€
· zwei Kinder: 408€
· drei Kinder: 618€
· vier Kinder: 853€
· fünf Kinder: 1088€
Beantragung von Kindergeld in den Jahren 2020 und 2021
Das Familienportal der Bundesregierung zeigt, wie Eltern Kindergeld beantragen können. Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, um Kindergeld zu erhalten. Das Familienleistungsbüro hat dafür Formulare. Danach kann der Antrag online eingereicht werden.
Der Antrag muss die Steueridentifikationsnummer und die Steueridentifikationsnummer des Kindes enthalten. Sie können sich auch beim Familienkasse Ihrer Arbeitsagentur beantragen. Wenn Sie in einem öffentlichen Dienst arbeiten oder eine Rente erhalten, können Sie sich an Ihre Abteilung wenden.
ZAHLUNGSTERMINE FÜR KINDERGELD 2020
Das Bundesamt für Arbeit gab bekannt, dass Kinderzuschlag und Kindergeld gleichzeitig gezahlt werden. Die letzte Nummer der entsprechenden Kindergeldnummer bestimmt, wann die entsprechenden Beträge Ihrem Konto gutgeschrieben werden.
Wichtig: Die bisherige Altersgrenze, nach der das Kindergeld unter 27 Jahren gezahlt werden konnte, wurde 2006 schrittweise auf 25 Jahre gesenkt.
Die Abstufung sah auf die folgende Weise aus:
· Geboren bis 1981: Kindergeld unter 27 Jahren
· Geboren 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
· Geburtsjahr seit 1983: Kindergeld unter 25 Jahren
Kindergeld für Menschen mit Behinderungen, die volljährig werden
Für erwachsene Kinder mit Behinderungen wird das Kindergeld von der Abteilung für Familienleistungen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Das Recht auf Unterhalt für ein Kind, das sich aufgrund einer vor dem 25. Lebensjahr aufgetretenen Behinderung nicht selbst ernähren kann, besteht ohne Altersbeschränkung, dh lebenslang. Familienleistungen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen für solche Leistungen erfüllt sind. Das Verfahren sollte so weit wie möglich vereinfacht werden, um Eltern vor unnötiger zermürbender Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten zu bewahren.
Familien mit behinderten Kindern erhalten eine erhöhte Familienbeihilfe von 155,90 Euro pro Monat. Das Sozialministerium muss den Grad der Behinderung bestätigen und feststellen, ob das Kind langfristig nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Kindergeld: Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Familien mit Kindern über 18 Jahren haben ebenfalls Anspruch auf Familienleistungen, wenn sie noch in der Ausbildung sind. Dies umfasst nicht nur die Lehre, sondern auch das Unterrichten an Schulen wie Fachhochschule oder Studium.
Das Familiengeld wird jedoch nur gezahlt, wenn zwischen der Abschlussprüfung und der Schulzeit wenig Zeit liegt. Wenn der Nachwuchs zuerst um die Welt reisen oder Urlaub machen möchte, hat er keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe.
Während des Studiums wird das Familiengeld nur an Kinder gezahlt, die die geplante Schulzeit einhalten und dem Finanzamt nachweisen können, dass sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn das Studium so bald wie möglich nach der Matura fortgesetzt wird, hat die Familie Anspruch auf Leistungen, auch wenn das Kind auf eine Ausbildung oder einen Zivildienst wartet.
Kinder, die im Alter von 18 Jahren keine Ausbildung mehr erhalten und diese bereits abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch mehr auf Familienleistungen. Dies gilt auch für Kinder, die als arbeitslos und beim öffentlichen Arbeitsamt registriert sind. Es ist zu beachten, dass das Familiengeld nur bis zum Alter von 24 Jahren verfügbar ist.
Familienleistungen können auch während des freiwilligen Sozialjahres bezogen werden. Hier gibt es aber auch eine Reihe von Anforderungen. Kinder unter 23 Jahren können Leistungen erhalten, wenn sie ein freiwilliges Jahr des Sozial- oder Umweltschutzes absolvieren, einen Gedenkgottesdienst, einen sozialen oder Friedensdienst im Ausland leisten oder Teil des Europäischen Freiwilligendienstes sind.
EINKOMMENSGRENZE FÜR KINDER
Wenn die Familie Familienbeihilfe erhält, können die Kinder, die die Zulage erhalten, bis zu 10.000 EUR verdienen. Wenn das Einkommen die Steuerbemessungsgrundlage überschreitet, sollte die Familienleistung erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, an dem die Steuerbemessungsgrundlage überschritten wurde.
Kommentar schreiben